Hauswirtschaftliche Versorgung im Raum Stadtoldendorf
Zuverlässige Unterstützung pflegebedürftiger Personen bei alltäglich anfallenden Arbeiten im Haushalt.
Für die meisten Menschen ist es wichtig, so lange wie möglich weitestgehend selbstbestimmt im vertrauten Umfeld zu leben. Unsere häusliche Pflege verfolgt genau dieses Ziel. Wir unterstützen Sie sowohl pflegerisch (im Rahmen der Grundpflege, Behandlungspflege oder Palliativpflege) als auch mit der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zu unseren hauswirtschaftlichen Leistungen gehören:
- Fenster putzen
- Versorgung der Wäsche
- Staubwischen
- Staubsaugen
- Einkaufen
- und vieles mehr
Ob das Reinigen der Wohnung, das Wäschewaschen oder die Tätigung alltäglicher Besorgungen: Arbeiten im Haushalt erledigen sich nicht von alleine. Wenn Sie oder ein Angehöriger sich aufgrund der körperlichen Verfassung nicht mehr selbst darum kümmern können, unterstützen wir Sie gerne.
Abrechnung der hauswirtschaftlichen Leistungen
Wer kann die hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch nehmen?
Bei einem Pflegegrad von eins bis fünf besteht nicht nur der Anspruch auf persönliche Pflege, sondern auch auf zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen. Bei einem vorliegenden Pflegegrad kann unsere Leistung daher über das Pflegegeld abgerechnet werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der hauswirtschaftlichen Versorgung?
Seit 2017 können Sie monatlich zweckgebunden einen Betrag von 125 Euro als Pflegesachleistung erhalten. Diese Pauschale wird nicht an zu Pflegende oder deren Angehörige gezahlt, sondern kann für zusätzliche Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden. Sollte der Betrag innerhalb eines Jahres nicht ausgeschöpft werden, so kann er in das nächste Jahr übertragen werden.
Die Abrechnung kann einerseits mit Ihnen (dem Kunden bzw. Angehörigen / Betreuern) privat monatlich erfolgen. Zur Erstattung der Kosten reichen Sie die Rechnung bitte bei Ihrer Pflegeversicherung ein.
Andererseits bieten wir Ihnen zur Vereinfachung die Möglichkeit einer monatlichen Abtretungserklärung an SinnVoll Pflegen Mobil an. Der Leistungsnachweis über die erbrachten Leistungen im Sinne des § 45 b SGB XI wird zusammen mit unserer Rechnung bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht.
Möchten Sie uns mit der hauswirtschaftlichen Versorgung in Stadtoldendorf und Umgebung beauftragen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Lassen Sie sich von uns beraten!